️ Verifizieren Definition und Bedeutung
Um Missbrauch zu verhindern, müssen Unternehmen und Behörden die Identität der Betroffenen verifizieren, bevor sie entsprechende Informationen bereitstellen. § 11 Absatz 1 SÜG enthält zudem eine Ermächtigung der zuständigen und mitwirkenden Behörden, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Daten zu erheben. § 7 Absatz 2 SÜG sieht zudem vor, dass die nächsthöhere Art der Sicherheitsüberprüfung angeordnet werden kann, wenn sich bei der Überprüfung sicherheitserhebliche Erkenntnisse ergeben. Die Durchführung der nächsthöheren Sicherheitsüberprüfung erfordert die erneute Zustimmung der betroffenen Person. Der Begriff Sicherheitsüberprüfung bezeichnet nach seiner Legaldefinition die Überprüfung einer Person, die von der zuständigen Stelle mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden soll (vgl. § 1 Sicherheitsüberprüfungsgesetz SÜG).
Was ist die Verifizierung von Daten im Datenschutzrecht?
Im Zivilrecht geht es oft um die Überprüfung von Tatsachenbehauptungen oder die Identifizierung von Personen. Die Verifizierung kann unterschiedliche Formen annehmen, beispielsweise eidesstattliche Versicherungen, Zeugenaussagen oder schriftliche Belege. Bei Verträgen und anderen Rechtsgeschäften ist es entscheidend, die Identität der Vertragsparteien zu verifizieren, um Rechtsmissbrauch zu verhindern und die Einhaltung des § 126 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu gewährleisten, der die Schriftform von Verträgen regelt. Dazu zählen unter anderem das Zivilrecht, das Strafrecht, das Verwaltungsrecht und das Datenschutzrecht. In jedem dieser Bereiche gibt es besondere Anforderungen und Regelungen bezüglich der Verifizierung.
- Dazu müssen verschiedene Unterlagen, wie ein gültiges Ausweisdokument und Gehaltsnachweise, vorgelegt werden.
- Denn die üblichen Bewerbungsunterlagen wie Zeugnisse und Lebenslauf sagen oft wenig über die Persönlichkeit und das Verhalten des Bewerbers aus.
- Dies kann geschehen durch verschiedene Methoden, wie zum Beispiel die Überprüfung von Ausweisdokumenten, die Beglaubigung von Unterschriften oder die Verifizierung von Zeugenaussagen im Rahmen eines Gerichtsverfahrens.
- Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben betroffene Personen das Recht, von einer verantwortlichen Stelle die Berichtigung oder Aktualisierung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn diese unrichtig oder unvollständig sind.
- Als sie sich darauf bewarb, stellte ihr jetziger Arbeitgeber dem zuständigen Personaldezernenten ihre Personalakte zur Verfügung.
- Nachdem die Mitarbeiterin davon erfahren hatte, verklagte sie ihren früheren Arbeitgeber auf Unterlassung dieser ehrenrührigen Tatsachenäußerungen.
Es ist wichtig, sich mit den jeweiligen gesetzlichen Vorgaben und Mechanismen vertraut zu machen, um Rechtssicherheit zu gewährleisten. Die Inhalte und Maßnahmen, zu denen die zuständige Behörde im Rahmen einer Sicherheitsüberprüfung befugt sind, sind in § 12 SÜG geregelt. In einem weiteren Sachverhalt rief nach einem Stellenwechsel der frühere Vorgesetzte beim neuen Arbeitgeber an und online casino schweiz paysafecard behauptete unter anderem, dass die Mitarbeiterin sich diese Stelle durch falsche Angaben erschlichen habe.
Abgabe einer Sicherheitserklärung durch die zu überprüfende Person
Im Datenschutzrecht bezieht sich die Verifizierung auf den Prozess, bei dem überprüft wird, ob die von einer Stelle gespeicherten personenbezogenen Daten einer betroffenen Person korrekt und aktuell sind. Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben betroffene Personen das Recht, von einer verantwortlichen Stelle die Berichtigung oder Aktualisierung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, wenn diese unrichtig oder unvollständig sind. Die verantwortliche Stelle muss in einem solchen Fall die notwendigen Schritte unternehmen, um die Richtigkeit der Daten zu verifizieren und sie gegebenenfalls zu korrigieren oder zu ergänzen. Die jeweiligen Vorschriften enthalten zudem Ausnahmeregelungen, nach denen auf die Sicherheitsüberprüfungen verzichtet werden kann. Die Zuständigkeit für die Durchführung der jeweiligen Sicherheitsüberprüfung im Einzelfall ergibt sich aus § 3 SÜG. Gemäß § 8 Absatz 1 SÜG wird die einfache Sicherheitsüberprüfung bei Personen durchgeführt, die Zugang zu „VS-VERTRAULICH“ eingestuften Verschlusssachen haben oder sich verschaffen können oder Tätigkeiten in einer Nationalen Sicherheitsbehörde wahrnehmen sollen.
DSGVO und Bewerbungsverfahren: Was darf der neue Arbeitgeber beim vorherigen nachfragen?
Nachdem die Mitarbeiterin davon erfahren hatte, verklagte sie ihren früheren Arbeitgeber auf Unterlassung dieser ehrenrührigen Tatsachenäußerungen. In einem Sachverhalt wollte ein Arbeitgeber Personal abbauen und bot einer Mitarbeiter an, dass sie auf eine freie Stelle bei einem anderen Arbeitgeber wechseln kann. Als sie sich darauf bewarb, stellte ihr jetziger Arbeitgeber dem zuständigen Personaldezernenten ihre Personalakte zur Verfügung. In diesem Beitrag erfahren Sie, ob der neue Arbeitgeber beim früheren Arbeitgeber Auskünfte über den Bewerber einholen und der frühere sie erteilen darf. Die Verifizierung von Unterschriften und Dokumenten erfolgt in der Regel durch die Beglaubigung oder Beurkundung durch eine öffentliche Stelle, wie beispielsweise ein Notar, ein Rechtsanwalt oder eine Behörde. Im Falle der Beglaubigung bestätigt die zuständige Stelle, dass die Unterschrift auf einem Dokument mit der Unterschrift der betreffenden Person übereinstimmt.
Wird eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit aufgrund des Ergebnisses der Sicherheitsüberprüfung nicht gestattet, hat die betroffene Person das Recht, dagegen Rechtsmittel einzulegen. Die betroffene Person kann gemäß den Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) Widerspruch einlegen oder Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Die Klage richtet sich dabei nicht gegen die Sicherheitsüberprüfung als solche, sondern gegen die ablehnende Entscheidung über die Zuverlässigkeit im Einzelfall.
Aus dieser Entscheidung ergibt sich, dass gar nicht so einfach gesagt werden kann, ob Gerichte hier ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers an der Auskunft zuerkennen. Darüber hinaus wird von einigen Rechtsexperten eine solche Auskunft über den Bewerber stets als unzulässig angesehen. Arbeitgeber müssen hier neben der Verhängung eines Bußgeldes durch die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde des jeweiligen Bundeslandes nach Art. 88 DSGVO damit rechnen, dass der Bewerber gegen sie zivilrechtlich vorgeht. Mancher Arbeitgeber möchte gerne beim früheren Arbeitgeber anrufen, um sich ein besseres Bild über den Bewerber machen zu können. Denn die üblichen Bewerbungsunterlagen wie Zeugnisse und Lebenslauf sagen oft wenig über die Persönlichkeit und das Verhalten des Bewerbers aus. Die Frage ist allerdings, ob dies mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vereinbar ist.
